Wenn Nachbarn sich ins Netz schleichen – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview für das Klartext Magazin der Deutschen Journalistenschule

24. August 2011
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Klartext Magazin der Deutschen Journalistenschule

Wenn man sein WLAN nicht verschlüsselt, ist man vor ungebetenen Mitsurfern nicht geschützt. Durch den ungehinderten Zugang wird jeder dazu eingeladen, das offene WLAN zu nutzen. Schwarzsurfen ist zwar legal und stellt keine Straftat dar, solange es sich auf das bloße Mitsurfen beschränkt. Jedoch ist es moralisch anzuprangern. Denn wer sich heimlich einschleicht, der schmarotzt. Jedoch besteht die Gefahr beim Schwarzsurfen selbst in die Falle zu tappen und sich unerwünschte Gäste wie Viren oder Schadsoftware einzufangen. Zu dieser Thematik bezog Rechtsanwalt Hagen Hild im Interview mit dem Klartext Magazin der Deutschen Journalistenschule Stellung und wies auf Risiken und Gefahren hin, die mit Schwarzsurfen verbunden sind.

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