Electronic Commerce & Law: G-Mail
Die Internetrechtszeitschrift „Electronic Commerce & Law“ mit Sitz in Washington D.C. hat Rechtsanwalt Hagen Hild zum Thema „Owner of German `G-Mail` Trademark Obtains Injunction Against Gmail Invitations“ interviewt.
Hintergrund ist ein aktueller Fall unserer Kanzlei, in dem ein neuer E-Mail-Dienst des Suchmaschinenbetreibers Google, genannt Gmail, die Hauptrolle spielt. Dieser Dienst ist momentan überwiegend in Amerika zu finden und stellt eine Erweiterung des Google-Angebots dar. Gmail befindet sich derzeit in einer öffentlichen Betaphase zur Erprobung befindet. Der Zugang zu Gmail ist derzeit nur auf Einladung bestehender Nutzer möglich.
Für insgesamt 5 Euro Verkaufswert wurden 100 Stück dieser Einladungen über Ebay verkauft. Der Verkäufer wurde jedoch vom Besitzer einer konkurrierenden Marke „G-Mail…und die Post geht richtig ab“ abgemahnt. Es wurde eine einstweilige Verfügung von der Gegenseite erwirkt. Momentan wird noch zu der Hauptsache vor dem LG Hamburg verhandelt.
Dazu äußerte sich Rechtsanwalt Hagen Hild wie folgt: „Attorney Hild said that he was aware of other buyers of bulk Gmail invitations who had received warning notices and temporary injunctions.“ (Zitat, Quelle:Electronic Commerce & Law, Vol. 10; No 13, Seite 322 >>www.bna.com)