

El malfuncionamiento o interrupciones de la conexión por cable es un problema molesto para el cliente. Normalmente esto no supondría más que haberse perdido una película o la serie favorita pero este problema también afecta al creciente número de clientes que usan la conexión por cable para llamadas telefónicas o para navegar por la web. Las opciones legales que Usted puede tener como cliente en caso de dicho malfuncionamiento se las explica el abogado certificado Julian N. Modi en una entrevista con la revista SAT+KABEL.
Störungen oder Ausfälle des Kabelanschlusses sind für den Kunden meist eine ärgerliche Angelegenheit. Ist es aber im Normalfall vielleicht lediglich ein verpasster Spielfilm oder die Lieblingsserie, so trifft es die doch immer größer werdende Anzahl der Kunden umso mehr, die ihren Kabelanschluss auch zum telefonieren oder surfen im Internet nutzen. Die rechtlichen Möglichkeiten, die Sie als Kunde im Falle einer solchen Störung haben, zeigt Ihnen Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi im Rahmen eines Interviews mit der Zeitschrift SAT+KABEL auf.
"Kommt es zu Störungen bzw. Ausfällen hat der Kunde einen Anspruch darauf, dass Störungen umgehend beseitigt werden. Der Kunde sollte um keine wesentlichen weiteren Nachteile erleiden zu müssen, unverzüglich Störungen beim Provider anzeigen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen. Ansonsten kann der Kunde mit dafür verantwortlich gemacht werden, dass die Störung nicht unverzüglich behoben werden konnte", so Rechtsanwalt Modi. Zeigt der Kunde bei seinem Anbieter eine Störung an, sollte dies mit einer konkreten Fristsetzung zur Behebung geschehen. Eine Frist von 24 Stunden dürfte hierbei jedoch das Minimum sein.
Grundsätzlich hat der Kunde bei Störungen das Recht, das monatlich geschuldete Entgelt zu mindern und sogar Schadensersatz zu fordern. Mögliche Schäden seitens des Nutzers können sich aus der fehlenden Nutzbarkeit oder den Kosten für eine alternative Internetverbindung ergeben. Rechtsanwalt Modi weist jedoch darauf hin, dass "ein konkreter Schaden aber auch konkret belegt werden muss."
Langfristige oder erhebliche Störungen stellen sogar einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Aber auch hier kommt es auf die Umstände und den konkreten Einzelfall an. Auch hier ist zu beachte, dass dem Anbieter eine bestimmte, angemessene Zeit zur Störungsbeseitigung gegeben werden muss. "Wird sodann erneut der Ausfall bzw. die Störung nicht behoben, sollte schriftlich die außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden", so Modi.
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