

El abogado certificado Julian Modi, LL.M. ha ganado la disputa legal ante el Juzgado de Primera Instancia en Dachau, decisión datada el 16 de agosto del 2011, ref.: 2 C 1423/11 y publicada como decisión de la semana en el número 42/2011de la revista legal NJW.
Über 1800 Mal soll ein von uns vertretener Mandant eine 0137-Mehrwertdienste-Nummer angewählt haben. Die Telekom stellte diesem daraufhin einen vierstelligen Betrag in Rechnung. Die Telekom stützte sich dabei sowohl auf einen verkürzten Einzelverbindungsnachweis aus dem hervorging, dass unser Mandant teilweise im Sekundentakt eine 0137-Rufnummer angerufen haben soll. Zusätzlich stützte sich die Telekom auf ein Prüfprotokoll. Das kuriose dabei: Unser Mandant ist Linienbusfahrer und soll die Anrufe während der Fahrt getätigt haben, teilweise über 80 Anrufe während einer Zeitspanne von ca. 10 Minuten. Mit anwaltlicher Kreativität konnte Herr Rechts- und Fachanwalt Julian N. Modi, LL.M. aus unserer Kanzlei den Anscheinsbeweis der Telefonrechnung und des Prüfprotokolls erschüttern, indem dieser Fahrgäste als Zeugen vernahm.
Den entsprechenden Artikel finden sie unter der Rubrik "Entscheidung der Woche" auf Seite 10 in der Ausgabe 42/2011 der Neuen Juristischen Wochenschrift.
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